Aufnahme

Die Werkgemeinschaft Bahrenhof richtet sich an erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung bis hin zu Schwerst- und Mehrfachbehinderung, die umfassend begleitet werden müssen, aber nicht pflegebedürftig sind im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. 

Dazu gehören Menschen, die unter Intelligenzminderung, oder tiefgreifenden Entwicklungsstörungen leiden: 

  • einer erheblichen Mehrfachbehinderung (geistig/körperlich/seelisch)
  • einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung mit zusätzlichen psychiatrischen Diagnose (Depression, Psychose)
  • einer ausgeprägten autistischen Behinderung oder autistischen Verhaltensweise,
  • schwerer geistiger Behinderung
  • einer zusätzlichen Demenzerkrankung
  • zusätzlicher erheblicher organischer Erkrankung oder Störung (z.B. Epilepsie, Diabetes, Herzfehler)
  • Auto- und Fremdagression

Zur Werkgemeinschaft Bahrenhof gehören bewusst Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Dadurch entfaltet sich unter den Bewohnern ein differenziertes Bild von Stärken und Schwächen. Sie erfahren ein wechselseitiges Hilfegeben und -nehmen.

 

Rollstuhlfahrer können wegen baulicher Gegebenheiten leider nur sehr eingeschränkt aufgenommen werden.

 

Wir richten uns vorrangig an Menschen, die in den Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfeträger Schleswig - Holsteins fallen.

Zur Zeit sind alle unsere 42 Wohplätze belegt. Wir informieren auf dieser Seite, sobald ein Wohnplatz frei wird.

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